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Geschichte und Hintergrund

Vorläufer der Spielbanken, wie wir sie heute noch finden, lassen sich auf das Jahr 1771 datieren (Vgl. Lauer, 1993), obwohl es bereits aus dem Mittelalter (1379 in Frankfurt am Main / 1425 in Mainz) Berichte über die Errichtung öffentlicher „Spielhäuser“ gibt, in denen aber ausschließlich Würfelspiele angeboten wurden (Vgl. Zink, 1970).

Es entstanden also im 18. und 19. Jahrhundert einige Spielbanken. Diese stießen jedoch auf erhebliche Ablehnung in der Öffentlichkeit: „Ein Abgeordneter führte etwa aus, die Spielbanken seien Institute, „welche die Moralität des Volkes untergraben und ein barer Schandfleck sind, welche die Ehre des deutschen Volkes schwer verletzt“ und wodurch Deutschland zu einer „Kloake der Laster geworden sei“ (Zitat nach Lauer, 1993, S.11). Besonders schwerwiegend waren in dem Zusammenhang die Schicksale und Berichte derer, die sich im Spiel als Folge ihrer Spielsucht ruiniert hatten (Vgl. Zollinger, 1997). Als Konsequenz daraus wurde im Jahre 1868 ein Gesetz eingebracht, welches vorsah, Spielbanken zu verbieten.

 

Bis zu diesem Verbotsgesuch gab es um die Mitte des 16. Jahrhunderts so genannte >Scholderer<, die als Betreiber und Verleiher von Spieltischen dokumentiert sind. Diese werden hundert Jahre später im Zuge eines strukturellen Wandels durch hohe Militärs ersetzt, um das öffentliche Spiel „obrigkeitlich zu kanalisieren“ und zu verhindern, dass „>Vertorbene Leuth und Soldaten< auf Jahrmärkten Spieltische aufstellten.“ (Zollinger, 1997, S.96-97).

Die Militärs waren in die Organisation, sowie in die finanzielle Verantwortung eingebunden, also Teilhaber der Spielstätten und zu der Zeit auch noch aktiv am Spielbetrieb beteiligt. Immer ist aber auch der Staat als fiskalischer Nutznießer der Banken im Hintergrund: „Durch die Errichtung der Kasinos erlebten die Spielbankgemeinden im 19.Jahrhundert einen außerordentlichen wirtschaftlichen Aufschwung, sowohl durch ihre unmittelbare Beteiligung am Spielerlös der Bank, als auch durch Ansiedlungsauflagen gegenüber den Bankhaltern ebenso wie durch den Aufenthalt wohlhabender Spieler und Badegäste.“ (Lauer, 1993, S.10)

 

Das Verbot zum betreiben von Spielbanken trat am 1. Juli 1868 (BGB1. des Norddeutschen Bundes Nr.21, S.367 vom 1 .Juli 1868) in Kraft und besagte, dass öffentliche Spielbanken generell verboten seien und weder konzessioniert noch geduldet werden durften. Dies bedeutete alle bisher bestehenden Spielbanken mussten schliessen.

 

Einundsechzig Jahre galt das Verbot. Die erste Spielbank in Deutschland, die wieder errichtet wurde, war Baden-Baden. Sie erhielt ihre Konzession am 18.08.1933 (Vgl. Fischer, 1975), nachdem die Reichsregierung dem Gesetz vom 14.Juli 1933 (RGB1. I, S.480 vom 14.07.1933) wieder eine Rechtsgrundlage zum Betreiben einer öffentliche Spielbanken geschaffen hatte.

 

Nach Lauer (1993, S. 13) ergab sich die damalige Entscheidung aus einem „ganzen Paket gesetzgeberischer Beweggründe“: „Einerseits hat man die Erkenntnis gewonnen, dass das Glücksspiel durch ein Verbot nicht gänzlich unterdrückt werden konnte. Andererseits wollte man verhindern, dass das benachbarte Ausland (Frankreich und Belgien) von dem Glücksspielverbot in Deutschland profitiert, in dem es in unmittelbarer Nähe deutscher Bäder an der Reichsgrenze (Niederbronn/Elsass, Flerbesthal und Altenburg/Belgien) Spielkasinos zu dem offensichtlichen Zweck errichtete, aus dem deutschen Verbot finanzielle Vorteile zu ziehen. Darüber hinaus sollte durch die Spielbetriebe eine neue Steuerquelle erschlossen werden.“

 

Die gleichen Argumente bestimmen die aktuelle Diskussion um die Zulassung von Internetkasinos mit deutschem Standort, auch hat sich ansonsten an dem System nicht viel verändert. Die Pächter von damals sind die Konzessionsnehmer von heute, mit dem Unterschied, dass die Spielbanken nicht mehr vorzugsweise im Besitz hoher Militärs sind, sondern entweder in privater Hand von Unternehmen, die konzessionswürdig sind oder, wie zum Beispiel die Niedersächsischen und Bayrischen Spielbanken, staatlich betrieben werden. Der Betrieb einer Spielbank ist heute zwar gesetzlich geregelt, aber durch seine besondere Struktur immer noch unklar und den Wenigsten bekannt.


Spielbank Geschichte der Schweiz

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz gibt es eine Spielbankenhistorie, auch wenn diese deutlich kürzer ist, als in dem Nachbarland.

1993 hat in der Schweiz eine Volksabstimmung zur Aufhebung des Spielbankenverbots stattgefunden. Das Spielbankenverbot stammt aus dem Jahr 1923. Zu der Zeit war man sich bereits bewusst, dass vom Glücksspiel um Geld eine gewisse Gefahr ausgeht, auch wenn es noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Spielsucht gab.

 

Die Abstimmung ging mit 72,5% für die Aufhebung des Spielbankenverbots aus, allerdings in Verbindung mit entsprechenden Schutzmassnahmen, dem Sozialkonzept. Seit am 1. April 2000 das neue Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken in Kraft trat, wurden dementsprechend alle Schweizer Casinos gesetzlich verpflichtet anhand selbst erstellter Sozialkonzepte zu zeigen, wie sie den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels, welches sie anbieten, entgegenwirken wollen.

 

Neben dem Gesetz gibt es noch die Verordnung über Glücksspiele und Spielbanken, welche die Aufgaben der Betreiber eines konzessionierten Spielbetriebes in der Schweiz präzisiert. In den SPBV_EJPD werden die Umsetzungen und Massnahmen zum Betreiben einer Spielbank mit Sozialkonzept vorgegeben.

 

Die Schweiz war Anfang 2000 das einzige Land, welches die Beantragung einer Standortkonzession für Casinos nur in Verbindung mit einem funktionierenden Sozialkonzept zugelassen hat und gleichzeitig die Angebote ausserhalb von Spielbanken verboten und mit Übergangsfrist bis 2005 abgebaut hat. Leider liess sich in den Grenzregionen keine Kooperation mit den Nachbarländern vereinbaren, sodass die Wirksamkeit der Massnahmen, die ergriffen werden, durch die Umgebungsbedingungen unterwandert werden.

 

Im Sommer 2018 gab es erneut eine Abstimmung zum Geldspielgesetz. Diesmal ging es, um die Erweiterung der Erlaubnis auch Online Casinos zu betreiben. Das Volk stimmte mit 72,9 % dafür und ermöglichte damit die ersten erweiterten Konzessionseinreichungen Anfang 2019.


Entwicklungen heute

Aus heutiger Sicht sind Spielbanken aber nicht mehr nur als „Kanalisierungsstätten“ des natürlichen Spielbedürfnisses zu sehen, sondern als Dienstleistungsunternehmen zu verstehen, die den Freizeitmarkt bedienen. So wird das Angebot zumindest in den Leitlinien und Broschüren sowie den Werbekonzepten der Casinounternehmen beschrieben und die Angestellten werden dahingehend ausgebildet (Vgl. Glogger, 1992).

 

Der Hintergrund für die Beschränkung von Glücksspielen ist inzwischen in dem Allgemeininteresse von Schutz vor den schädlichen Auswirkungen, wie Geldwäsche und Spielsucht begründet. Für beide Bereiche braucht es daher Konzepte, welche Regulierung, Sicherheit und Schutz gewährleisten, aber vor allem sicherstellen, dass sie in der Praxis tauglich sind und die Mitarbeiter sie mittragen.