Konzept

Einführung eines Sozialkonzeptes

Die Einführung eines Sozialkonzeptes in Spielbanken ist ein ständig ablaufender Prozess, der einige Zeit für die optimale Entwicklung braucht und eine kontinuierliche Beschäftigung, im Sinne einer Geschäftsphilosophie mit dem Thema voraussetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage, der Entwicklung der Spielhallen, ist es wichtig zu wissen, welches Konzept man benötigt, wie man die Mitarbeiter sinnvoll schult und wie man sicher gehen kann, dass das Konzept den Vorgaben des Gesetzgebers gerecht wird. Mit der langjährigen Erfahrung in den Bereichen Spielbetrieb- Sozialkonzept, kann ich Ihnen ein funktionierendes Sozialkonzept installieren, schulen und auditieren. Darüber hinaus werden Sie von mir im weiteren Verlauf beraten.

 

Mein Angebot an Sie beinhaltet mehrere aufeinander aufbauende Massnahmen, von denen sich einige regelmässig wiederholen. So wird es eine 8-tägige Aufbauphase und danach jeden 2ten Monat eine 2-3 tägige Beratung geben, inklusive Audit, Schulung und Training.


Analyse

Eine fundierte Analyse des Ist-Zustandes des Sozialkonzeptes, anhand dessen, was als Konzept eingereicht wurde, was umgesetzt, geschult und dokumentiert wird. Basierend darauf werden Vorschläge bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, des Spielerschutzes und des Funktionierens des Spielbetriebes eingereicht.
Folgende Bereiche werden analysiert:
  • Konzept
  • Arbeitsanweisungen
  • Bisherige Umsetzung
  • Dokumentation
  • Meldesystem
Die Analyse endet mit einem Gespräch zum Ergebnis und den Vorschlägen zur Veränderung. Beteiligte Personen: Geschäftsführer, Direktor, Sozialkonzept-Verantwortlicher

Gesetzliche Grundlagen

Glücksspiel ist laut Gesetz von 1868 in Deutschland verboten, womit das Spielen um Geld, aber auch das Betreiben und organisieren des Spiels gemeint ist. Damit stellt das Betreiben desselben eine an sich unerwünschte Tätigkeit dar, die aber unter bestimmten Bedingungen nämlich durch Erteilung einer Konzession seitens des Staates möglich wird.
Die behördliche Genehmigung einer Spielbank erfolgt nicht nach dem Gewerberecht, sondern ist Länderrecht und dort im ordnungspolitischen Bereich (Polizeirecht) angesiedelt. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung, die durch den ordungspolitischen Aspekt impliziert, dass hiermit etwas geordnet beziehungsweise geregelt wird (Vgl. Lauer, 1993)

 

Im Interview wird deutlich, dass den Mitarbeitern nicht klar ist, auf was für Gesetzen eine Spielbank aufbaut, was als Verunsicherung benannt wird, mit dem Anspruch mehr darüber zu erfahren.